Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei zum Ruhestandseinkommen
Freibetrag: 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr)
Gilt ab: 1. Januar 2026
Für wen: Rentner nach Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Nicht für: Minijobs, Selbständige, Beamte
Zu den Regelungen, die viele Rentnerinnen und Rentner übersehen, gehört die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Auf das Jahr gerechnet sind das 24.000 Euro, die nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) fallen allerdings weiterhin an.
Wichtig: Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, selbständige Tätigkeiten und Beamtenpensionen sind nicht eingeschlossen. Gleichzeitig wurde das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben. Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner können nun auch befristete Arbeitsverträge mit ihrem bisherigen Arbeitgeber abschließen, ohne dass ein sachlicher Grund erforderlich ist.
Rentenerhöhung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Bruttorente
Am 5. März 2026 bestätigte die Deutsche Rentenversicherung die Rentenanpassung: Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Die Anpassung erfolgt automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen nichts beantragen.
Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich und betrifft alle Rentenarten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
Rechenbeispiele
| Bruttorente bisher | Erhöhung (+4,24 %) | Neue Bruttorente ab Juli |
|---|---|---|
| 1.000 € | +42,40 € | 1.042,40 € |
| 1.300 € | +55,12 € | 1.355,12 € |
| 1.600 € | +67,84 € | 1.667,84 € |
| 1.900 € | +80,56 € | 1.980,56 € |
Grundlage der Erhöhung ist die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Bruttolohnentwicklung von 4,25 Prozent. Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Diese Haltelinie wurde durch das Rentenpaket bis 2031 verlängert.
Besteuerung der Rente: Was Neurentner 2026 wissen sollten
Besteuerungsanteil: 84 % der Bruttorente
Rentenfreibetrag: 16 %, dauerhaft fixiert
Grundfreibetrag: 12.348 € (ledig) / 24.696 € (verheiratet)
Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent sind als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Freibetrag wird im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt für die gesamte Rentendauer unverändert.
Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind davon nicht betroffen: Für sie gilt weiterhin der Freibetrag, der zum Zeitpunkt ihres eigenen Renteneintritts festgelegt wurde. Der Besteuerungsanteil steigt mit jedem neuen Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die volle Besteuerung erreicht wird.
Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Gesamthöhe der Einkünfte ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung. Erst oberhalb dieser Schwelle beginnt die Steuerpflicht.
Betriebsrente: Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen steigt
Wer eine Betriebsrente bezieht, profitiert 2026 von einem höheren GKV-Freibetrag: 197,75 Euro pro Monat bleiben beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße (3.955 Euro/Monat in 2026) und ist gegenüber dem Vorjahr um 10,50 Euro gestiegen. Auf Betriebsrentenanteile unterhalb von 197,75 Euro fallen keine GKV-Beiträge an. Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung.
Mütterrente III: Mehr Anerkennung für Kindererziehung ab 2027
Mit der Mütterrente III werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zusätzliche Kindererziehungszeiten anerkannt. Pro Kind kommen 0,5 Entgeltpunkte hinzu, sodass künftig bis zu drei volle Jahre (drei Entgeltpunkte) berücksichtigt werden. Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Aufgrund des hohen technischen Umsetzungsaufwands beginnen die tatsächlichen Auszahlungen voraussichtlich erst 2028. Rückwirkende Zahlungen ab dem 1. Januar 2027 sind vorgesehen.
Das Gesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bestätigt. Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind potenziell betroffen.
Wen betrifft die Rentenreform 2026? Fünf typische Situationen
Je nach Lebenssituation wirken sich die Regelungen unterschiedlich aus. Die folgende Übersicht zeigt, welche Änderungen für welche Gruppe besonders relevant sind.
Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Rentenerhöhung ab Juli. Grundfreibetrag von 12.348 Euro prüfen.
Rentenerhöhung ab Juli 2026 automatisch. Eigener Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Mütterrente III ab 2027 prüfen.
Aktivrente-Freibetrag von 2.000 Euro/Monat. Aufhebung des Anschlussverbots. Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter.
Höherer GKV-Freibetrag von 197,75 Euro/Monat. Pflegeversicherungsbeiträge unverändert.
Mütterrente III ab 2027: 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich pro Kind. Auszahlung voraussichtlich ab 2028.
Rechtsstand: Was beschlossen ist und was noch aussteht
Die meisten Bestandteile der Rentenreform 2026 sind geltendes Recht. Das Rentenpaket wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen. Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand:
Beschlossenes Recht:
- Aktivrente mit 2.000 Euro Freibetrag Geltendes Recht
- Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab 1. Juli 2026 Geltendes Recht
- Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 Geltendes Recht
- Mütterrente III ab 1. Januar 2027 Geltendes Recht
- Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027 Geltendes Recht (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026)
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht ab 2027 die geförderte private Altersvorsorge über Aktien, Fonds und ETFs. Es ersetzt das bisherige Riester-Modell. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
Weitere Eckdaten 2026:
- Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
- Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
Quellen und weiterführende Informationen
Die auf dieser Seite genannten Angaben stützen sich auf folgende offizielle Veröffentlichungen:
- Deutscher Bundestag: Rentenpaket 2025 Dokumentation des Gesetzesbeschlusses vom 5. Dezember 2025
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026 Überblick über alle zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 Offizielle Bestätigung der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab 1. Juli 2026
- Bundesfinanzministerium: Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente Pressemitteilung zum Entwurf des Aktivrente-Gesetzes
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze)
- BMAS: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus Haltelinie bei 48 Prozent und vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Deutscher Bundestag: Altersvorsorgedepot beschlossen Bundestagsbeschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge vom 27. März 2026